Saunazeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung mobiler Fasssaunen und Hot Tubs

Bushtets & Maier GbR – Saunazeiten

Vorderberg 19

88299 Leutkirch im Allgäu

E-Mail: info@saunazeiten.de

Stand: 1. September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zeitweise Vermietung mobiler Fasssaunen, Hot Tubs, Anhänger und des jeweils vereinbarten Zubehörs durch die Bushtets & Maier GbR, Vorderberg 19, 88299 Leutkirch im Allgäu, nachfolgend „Vermieterin“ genannt.
  2. Mieter kann sowohl ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
  3. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im Übergabeprotokoll haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Diese Bedingungen gelten nicht für den Kauf einer Fasssauna, eines Hot Tubs oder anderer Waren, sofern dies nicht im jeweiligen Kaufangebot ausdrücklich vereinbart wird.

2. Mietgegenstand und Leistungsumfang

  1. Vermietet wird der in der Buchungsbestätigung bezeichnete Mietgegenstand, insbesondere:
    • Paket „Mini“: mobile Fasssauna auf einem Anhänger,
    • Paket „Maxi“: mobile Fasssauna und Hot Tub auf beziehungsweise mit einem Anhänger,
    • zusätzlich gebuchtes Zubehör, Brennholz, Aufgussmittel oder sonstige Leistungen.
  2. Der konkrete Leistungsumfang, die Mietdauer, der Übergabe- und Rückgabeort sowie etwaige Liefer-, Aufbau- oder Abholleistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Buchungsbestätigung.
  3. Angaben und Abbildungen auf der Website dienen der Beschreibung. Geringfügige, zumutbare Abweichungen in Ausführung, Ausstattung oder Erscheinungsbild bleiben vorbehalten, sofern die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
  4. Die Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum der Vermieterin.

3. Buchungsanfrage und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Mietangebote auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
  2. Durch das Absenden einer Buchungsanfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über einen Messengerdienst fragt der Mieter den gewünschten Zeitraum und Leistungsumfang an.
  3. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn die Vermieterin die Buchung ausdrücklich in Textform bestätigt oder dem Mieter ein verbindliches Angebot übermittelt, das dieser fristgerecht annimmt.
  4. Die Verfügbarkeit eines Zeitraums ist erst mit Zugang der Buchungsbestätigung verbindlich reserviert.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, die bei der Buchung abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der Kontaktdaten oder des geplanten Nutzungsortes sind unverzüglich mitzuteilen.

4. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe

  1. Mietbeginn und Mietende ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Eine eigenmächtige Verlängerung ist nicht zulässig.
  2. Die Übergabe und Rückgabe erfolgen zu den vereinbarten Zeiten und am vereinbarten Ort. Der Mieter muss bei der Übergabe ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
  3. Der Zustand, die Ausstattung und erkennbare Vorschäden können bei Übergabe in einem Übergabeprotokoll sowie durch Fotos dokumentiert werden. Der Mieter erhält Gelegenheit, Ergänzungen oder Einwände festhalten zu lassen.
  4. Verzögert sich die Rückgabe aus einem vom Mieter zu vertretenden Grund, kann die Vermieterin für die Dauer der Vorenthaltung eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen. Weitergehende nachweisbare Schäden, insbesondere der Ausfall einer Anschlussvermietung, bleiben unberührt. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
  5. Der Mietgegenstand ist mit sämtlichem Zubehör in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus dem vertragsgemäßen Gebrauch ergibt.

5. Mietpreis, Zusatzkosten und Zahlung

  1. Es gelten die bei der Buchung oder im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Der Gesamtpreis richtet sich insbesondere nach Mietdauer, gewähltem Paket, Lieferentfernung, Endreinigung und gebuchten Zusatzleistungen.
  2. Lieferkosten, Endreinigung, Brennholz, Aufgussmittel und sonstige Zusatzleistungen sind nur im Mietpreis enthalten, wenn sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.
  3. Der Rechnungsbetrag und die jeweils geltenden Zahlungsfristen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder Rechnung. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtbetrag vor Übergabe sofort fällig sein.
  4. Die Übergabe kann von der vollständigen Zahlung der bis dahin fälligen Beträge und der vereinbarten Kaution abhängig gemacht werden.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Kaution

  1. Die Vermieterin kann eine Kaution verlangen. Höhe, Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.
  2. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust, übermäßiger Verschmutzung, verspäteter Rückgabe oder fehlenden Zubehörs.
  3. Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe wird die Kaution innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist, grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen, abgerechnet und zurückgezahlt. Bei Schäden, deren Höhe noch nicht abschließend ermittelt werden kann, darf ein angemessener Teil bis zur Klärung zurückbehalten werden.
  4. Die Leistung einer Kaution begrenzt eine etwaige Haftung des Mieters nicht auf die Höhe der Kaution.

7. Stornierung durch den Mieter

  1. Der Mieter kann die Buchung vor Mietbeginn in Textform stornieren.
  2. Im Falle einer Stornierung kann die Vermieterin unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:
    • bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn: kostenfrei,
    • 29 bis 15 Kalendertage vor Mietbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises,
    • 14 bis 8 Kalendertage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises,
    • 7 Kalendertage bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises,
    • weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung beziehungsweise Nichtinanspruchnahme: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
  3. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Vermieterin rechnet Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung für denselben Zeitraum an.
  4. Eine einvernehmliche Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin kann angeboten werden. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

8. Abholung und Transport durch den Mieter

  1. Soweit keine Lieferung vereinbart wurde, holt der Mieter den Mietgegenstand am vereinbarten Ort ab und bringt ihn fristgerecht dorthin zurück.
  2. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das eingesetzte Zugfahrzeug technisch geeignet und ausreichend versichert ist und dass der Fahrer über die erforderliche Fahrerlaubnis und Fahrpraxis verfügt. Zulässige Anhänge-, Stütz- und Gesamtgewichte sind einzuhalten.
  3. Vor Fahrtantritt hat der Mieter die ordnungsgemäße Ankupplung, Sicherung, Beleuchtung und erkennbare Verkehrssicherheit zu kontrollieren. Die Einweisung der Vermieterin ist zu beachten.
  4. Verkehrsverstöße, Maut-, Abschlepp- und sonstige Kosten, die während der Mietzeit durch den Mieter oder einen von ihm eingesetzten Fahrer verursacht werden, trägt der Mieter.
  5. Unfälle, Beschädigungen, Pannen oder Verlust sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen. Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage, erheblichem Sachschaden oder Beteiligung Dritter ist die Polizei hinzuzuziehen. Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten dürfen nicht ohne Abstimmung mit der Vermieterin abgegeben werden.

9. Aufstellort und Voraussetzungen vor Ort

  1. Der Mieter stellt sicher, dass der vorgesehene Aufstellort rechtmäßig genutzt werden darf, ausreichend groß, eben, tragfähig und gefahrlos erreichbar ist.
  2. Erforderliche Zustimmungen des Grundstückseigentümers, behördliche Genehmigungen oder sonstige Erlaubnisse hat der Mieter rechtzeitig einzuholen.
  3. Zufahrtswege müssen hinsichtlich Breite, Höhe, Tragfähigkeit und Rangierfläche für das Gespann geeignet sein. Der Mieter informiert die Vermieterin vorab über enge Zufahrten, Steigungen, unbefestigte Flächen oder sonstige Hindernisse.
  4. Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Pflanzen, Fahrzeugen, leicht entzündlichen Materialien und sonstigen Gefahrenquellen sind entsprechend der Einweisung und den Herstellerangaben einzuhalten.
  5. Ist eine vereinbarte Lieferung oder Aufstellung aufgrund ungeeigneter oder nicht mitgeteilter Gegebenheiten vor Ort nicht oder nur mit unzumutbarem Risiko möglich, darf die Vermieterin die Leistung verweigern. Vom Mieter zu vertretende Anfahrts- und Ausfallkosten können in nachgewiesener Höhe berechnet werden; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.

10. Pflichten des Mieters und zulässige Nutzung

  1. Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein. Er ist während der Mietzeit verantwortlicher Ansprechpartner und hat alle Nutzer über die Bedienungs- und Sicherheitshinweise zu informieren.
  2. Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäß, sorgfältig und entsprechend der Einweisung, Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise genutzt werden.
  3. Die angegebene Höchstzahl an Personen darf nicht überschritten werden. Kinder und Jugendliche dürfen die Sauna oder den Hot Tub nur unter unmittelbarer Aufsicht einer geeigneten erwachsenen Person nutzen.
  4. Nicht gestattet sind insbesondere:
    • die Nutzung unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder berauschenden Medikamenten,
    • Rauchen oder offenes Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätte,
    • eigenmächtige technische Veränderungen, Reparaturen oder Umbauten,
    • die Verwendung nicht freigegebener Brennstoffe, Brandbeschleuniger, Duftstoffe oder Chemikalien,
    • Untervermietung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung ohne vorherige Zustimmung,
    • das Versetzen oder der Weitertransport nach erfolgter Aufstellung ohne Zustimmung der Vermieterin.
  5. Der Holzofen darf ausschließlich mit dem freigegebenen, trockenen Brennholz betrieben werden. Feuer und Glut dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben.
  6. Glasbehälter und zerbrechliche Gegenstände sind im Bereich der Sauna und des Hot Tubs nicht zulässig.
  7. Personen mit gesundheitlichen Beschwerden, insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sowie Schwangere sollten vor der Nutzung ärztlichen Rat einholen. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.

11. Besondere Bestimmungen für den Hot Tub

  1. Der Hot Tub darf nur nach der Einweisung und mit sauberem Wasser betrieben werden. Vorgaben zur Befüllung, Wasserhöhe, Beheizung und Entleerung sind einzuhalten.
  2. Badezusätze, Schaumbäder, Öle, Salze, färbende Stoffe oder eigene Wasserchemikalien dürfen nur nach vorheriger Freigabe verwendet werden.
  3. Der Ofen darf erst befeuert werden, wenn der vorgeschriebene Wasserstand erreicht ist. Die Temperatur ist regelmäßig zu kontrollieren; eine gesundheitsgefährdende Überhitzung ist zu vermeiden.
  4. Das Wasser darf nur an einem rechtlich und tatsächlich geeigneten Ort abgelassen werden. Örtliche Vorschriften sowie Anweisungen der Vermieterin sind zu beachten.
  5. Verunreinigungen oder Schäden durch unsachgemäße Befüllung, Zusätze, Fremdkörper oder Fehlbedienung sind unverzüglich zu melden.

12. Reinigung und Rückgabezustand

  1. Die vereinbarte Endreinigung durch die Vermieterin befreit den Mieter nicht von der Pflicht, den Mietgegenstand besenrein und frei von Abfällen, Lebensmitteln, persönlichen Gegenständen und groben Verunreinigungen zurückzugeben.
  2. Asche und Glut dürfen nur entsprechend der Einweisung behandelt werden. Heiße oder nicht vollständig erloschene Asche darf nicht eigenmächtig entsorgt oder transportiert werden.
  3. Bei über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verschmutzung kann der tatsächlich erforderliche zusätzliche Reinigungsaufwand berechnet werden. Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

13. Mängel und Störungen

  1. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf erkennbare Mängel und Vollständigkeit zu prüfen.
  2. Während der Mietzeit auftretende Mängel, Funktionsstörungen oder Sicherheitsprobleme sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter muss zumutbare Maßnahmen treffen, um weitere Schäden zu vermeiden.
  3. Eigene Reparaturen oder die Beauftragung Dritter sind nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin zulässig, es sei denn, eine sofortige Maßnahme ist zur Abwehr einer akuten Gefahr erforderlich.
  4. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Ansprüche können eingeschränkt sein, soweit der Mieter einen Mangel schuldhaft nicht oder verspätet meldet und dadurch Abhilfe oder Schadensbegrenzung verhindert.

14. Haftung des Mieters

  1. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Begleitpersonen, Gäste oder sonstige Personen, denen er die Nutzung ermöglicht, schuldhaft verursachen.
  2. Normale, vertragsgemäße Abnutzung geht nicht zulasten des Mieters.
  3. Bei Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen oder Zubehör kann die Vermieterin die erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie einen nachgewiesenen, dadurch verursachten Mietausfall verlangen. Abzüge „neu für alt“ und eine verbleibende Wertverbesserung sind angemessen zu berücksichtigen.
  4. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat oder dass kein beziehungsweise ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

15. Haftung der Vermieterin

  1. Die Vermieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Vermieterin auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung der Vermieterin bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen der Vermieterin.
  5. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf einer Missachtung der Einweisung, Sicherheitshinweise oder Bedienungsanleitung beruhen und vom Mieter zu vertreten sind.

16. Wetter, höhere Gewalt und Ausfall des Mietgegenstands

  1. Gewöhnliche jahreszeittypische Witterung, Regen, Schnee oder niedrige Temperaturen berechtigen den Mieter grundsätzlich nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern die sichere Nutzung und der sichere Transport möglich bleiben.
  2. Bestehen aufgrund einer amtlichen Unwetterwarnung, extremer Witterung, Hochwasser, Sturm, Glatteis oder vergleichbarer Umstände erhebliche Sicherheitsbedenken, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab. Die Vermieterin darf Übergabe, Transport, Aufbau oder Nutzung aus Sicherheitsgründen verweigern.
  3. Kann die Vermieterin den Vertrag aufgrund höherer Gewalt, eines unverschuldeten technischen Defekts, Unfalls oder eines vergleichbaren nicht zu vertretenden Ereignisses nicht erfüllen und keinen gleichwertigen Ersatz bereitstellen, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregeln.
  4. Soweit möglich, kann einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart werden.

17. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

  1. Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  2. Ein Widerrufsrecht kann jedoch nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung betrifft und für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.
  3. Soweit diese gesetzliche Ausnahme auf die konkret gebuchte Leistung Anwendung findet, besteht kein Widerrufsrecht. Die vertraglich eingeräumte Stornierungsmöglichkeit nach Ziffer 7 bleibt hiervon unberührt.
  4. Soweit im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber vor Vertragsschluss gesondert belehrt. Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website der Vermieterin.

19. Verbraucherstreitbeilegung

Die Vermieterin ist nicht bereit und – soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht – nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
  2. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Leutkirch im Allgäu als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

21. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.